Freitag, April 19, 2024

Die Täter von Sivas müssen nach dem Weltrechtsprinzip rechtlich verfolgt werden

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Am 2. Juli 1993 hat in Sivas ein staatlich geduldeter Pogrom stattgefunden. Über Stunden hinweg haben Polizei, Militär und Politik zugesehen, wie Fundamentalisten das Hotel Madimak, in dem stellvertretend für den freien und humanistischen Geist, Künstler, Schriftsteller und Intellektuelle logierten, angriff. Der Mord an 35 Menschen wurde vom türkischen Fernsehen live übertragen. Einige der verurteilten Mörder haben sich ins Ausland abgesetzt. Mindestens 9 von ihnen leben hier in Deutschland.

Aufgrund einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8761) werden nun innerstaatliche Verfolgungsmöglichkeiten aufgezeigt, insbesondere das „Weltrechtsprinzip“.

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags verweist auf § 6 StGB, welcher als Ausdruck des Weltrechtsprinzips die Geltung des deutschen Strafrechts für bestimmte Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter regelt.

Auf dieser Grundlage steht einem Prozess hierzulande gegen die Täter des Sivas-Massaker nichts mehr im Wege.

Ein Ausdruck der Rechtsstaatlichkeit ist es auch, menschenverachtende Straftaten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit lückenlos aufzuklären und die Täter zu bestrafen.

Link zur Kleinen Anfrage

Link zur Antwort des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages

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