Montag, Dezember 15, 2025

Dr. Hakan Mertcan: Analyse des syrischen Verfassungsprozesses und der Wahlfarce[1]

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Einleitung
Nach den politischen Umwälzungen Ende 2024 fand im Februar 2025 eine „Nationale Dialogkonferenz“  statt, auf deren Grundlage am 13. März 2025 die „Verfassungsdeklaration der Arabischen Republik Syrien“ (al-iʿlān ad-dustūrī / Constitutional Declaration) verkündet wurde.

Dieses Dokument schafft den rechtlich-institutionellen Rahmen für eine Übergangsphase, in der eine dauerhafte Verfassung vorbereitet werden soll.

Mit dem Inkrafttreten der Verfassungsdeklaration begann in Syrien eine fünfjährige Übergangsperiode. Das provisorische Dokument dient als Grundlage für den späteren, endgültigen Verfassungsprozess.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die zentralen Etappen des Prozesses und analysiert sowohl den Inhalt der Übergangsverfassung als auch die sogenannten „Wahlen“ aus rechtlicher und politischer Perspektive.

Der Weg zur Verfassungsdeklaration
Die Nationale Dialogkonferenz markierte den offiziellen Beginn des neuen Verfassungsprozesses. Obwohl diese Konferenz als Bemühung dargestellt wurde, allen Syrern Gerechtigkeit, Freiheit und Gleichheit zu gewährleisten,[2] entsprach die Realität weit davon entfernt. Tatsächlich war die sogenannte Konferenz weit davon entfernt, ein echter Nationaler Dialog zu sein: Ein Forum, das die gesamte multiethnische syrische Gesellschaft umfasst, fand nicht statt.[3]

Die am 13. März 2025 verkündete Deklaration sah eine fünfjährige Übergangsperiode vor. Anstatt jedoch einen echten, inklusiven Verfassungsprozess einzuleiten, stellt sie ein „fait accompli“ dar. Eine öffentliche Debatte, Verfahren zur partizipativen Verfassungserstellung oder die Einbeziehung zentraler gesellschaftlicher Akteure wie Kurden und Alawiten fand nicht statt.[4]

Ein breiter Konsens, wie er für eine legitime Verfassung erforderlich wäre, kam somit nie zustande. Aus dieser Perspektive kann weder von einem Ausdruck des Volkswillens noch von einer gemeinsamen nationalen Übereinkunft die Rede sein.

Grundlegende Bestimmungen der Übergangsverfassung
Die Verfassung besteht aus einer Präambel und vier Kapiteln mit insgesamt 53 Artikeln:[5]

  • Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen– Staatsform (unitär, unteilbar), Prinzip der Souveränität, offizielle Religion/Rolle des islamischen Rechts, Amtssprache (Arabisch), Hauptstadt (Damaskus), Flagge, wirtschaftliche Grundsätze etc. Besonders auffällig ist, dass Forderungen nach Föderalismus oder autonomen Verwaltungseinheiten abgelehnt werden und die „arabische“ Natur des Staates wie in früheren Perioden beibehalten wird. Zudem haben politische Islamisten kein alternatives Wirtschaftsmodell zum Kapitalismus, was sich auch in der Deklaration widerspiegelt (Art. 11).
  • Kapitel 2: Rechte und Freiheiten (!)– Gleichheit der Bürger, Grundrechte (Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Privatsphäre, Rechte von Frauen und Kindern etc.). Diese Bestimmungen dienen vor allem dazu, der Deklaration den Anschein einer Verfassung zu geben und westlichen Staaten symbolische Garantien zu präsentieren. Sie bleiben weitgehend wirkungslos.
  • Kapitel 3: Regierungssystem der Übergangsphase– Struktur und Wahl/ Ernennung der Legislative, Befugnisse der Exekutive (Staatspräsident, Minister), Unabhängigkeit der Justiz, Ernennung Übergangsorgane, religiöser Eid etc. Zwar werden theoretisch einige positive Aussagen gemacht, echte Gewaltenteilung und gerichtliche Unabhängigkeit existieren jedoch nicht. Der Präsident erhält weitreichende Befugnisse: Ernennung und Abberufung von Ministern (Art. 35), Dekrete und Verordnungen, Krieg, Mobilisierung und Ausnahmezustand (Art. 41), direkte Gesetzeseinflussnahme (Gesetzesvorschläge, Veto: Art. 39), Unterzeichnung internationaler Abkommen (Art. 37) und Ernennung der Verfassungsrichter (Art. 47). Nach Artikel 24 kann der Präsident direkt auf die Zusammensetzung der Legislative Einfluss nehmen.
  • Kapitel 4: Übergangsbestimmungen– Definition der fünfjährigen Übergangsphase, Mechanismen der Übergangsgerechtigkeit, Auseinandersetzung mit dem alten Regime, Einsetzung einer Verfassungskommission, Inkraftsetzung/Aufhebung der Deklaration etc. Grundprinzipien der Übergangsgerechtigkeit werden benannt, Mechanismen jedoch nicht definiert. Artikel 52 legt die Übergangszeit auf fünf Jahre fest, eine Verlängerung ist jedoch möglich, da ein Zeitplan für die Annahme der neuen Verfassung fehlt.

Es ist hier nicht möglich, jeden einzelnen Artikel im Detail zu behandeln. Bei einer Gesamtbewertung dieser Deklaration möchte ich jedoch einige Merkmale hervorheben, die es ermöglichen, den Charakter des entstehenden Regimes zu verstehen. [6]

Besondere Merkmale:

  • Die Übergangsphase beträgt fünf Jahre. Der Präsident nimmt eine zentrale Rolle ein und ist in Legislative und Justiz dominant. Diese langen Übergangszeiten und weitreichenden Befugnisse dienen der Errichtung einer Diktatur durch Dscholani (Ahmed al-Scharaa) und sein Team.
  • Die Religion des Präsidenten ist auf Islam festgelegt; islamisches Recht wird als eine der Hauptquellen der Gesetzgebung bestimmt (Art. 3). Zwar werden Glaubensfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 10) genannt, doch in der Realität kann dies im entstehenden islamischen Regime nicht gewährleistet werden. Die anhaltenden Verfolgungen von Alawiten, Massaker an Drusen etc. verdeutlichen dies. Die spezielle Amnestiekompetenz des Präsidenten (Art. 40) erhöht zudem das Risiko von Straflosigkeit angesichts systematischer Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
  • Übergangsgerechtigkeit bleibt abstrakt, Mechanismen werden nicht definiert.
  • Bei der Zusammensetzung der Legislative gemäß Artikel 24 lag die entscheidende Befugnis beim Präsidenten, nicht beim syrischen Volk. In den Wahlen zeigte sich deutlich, dass der Präsident die bestimmende Rolle innehatte.

Wahl ohne Wahl
In Syrien wurde ein temporäres Wahlsystem eingeführt: Mit einem indirekten, zweistufigen Verfahren sollte eine Volksversammlung mit 210 Sitzen gebildet werden. Zwei Drittel (140 Sitze) sollten gewählt werden, ein Drittel (70 Sitze) direkt vom Übergangspräsidenten Dscholani ernannt.

Entscheidend war jedoch nicht nur die Besetzung der 70 direkt ernannten Sitze, sondern die gesamte Zusammensetzung des Parlaments wurde letztlich von Dscholani bestimmt. Denn die Wahlkomitees, die über die 140 gewählten Sitze entscheiden sollten, wurden von einem von Dscholani berufenen Komitee bestimmt.

Bis zum 5. Oktober 2025 wurde so eine amateurhafte Theateraufführung abgehalten – man kann von einer „Wahl ohne Wahl“-Theateraufführung sprechen. Bis gestern als Terroristen gesuchte, schariatreue, dschihadistische und demokratiefeindliche radikale Islamisten hatten weder die Möglichkeit noch die Kapazität, echte Wahlen durchzuführen oder ein funktionsfähiges Parlament zu bilden.

Angesichts des fortgesetzten Völkermords an Alawiten, der Massaker an Drusen, Konflikten mit Kurden und fehlender Freiheit für politische Organisation, Mehrparteiensystem oder Transparenz kann von Wahlfreiheit oder Wahlsicherheit keine Rede sein. Außerdem war die Wahlbeteiligung gering; in kurdisch kontrollierten Gebieten sowie in Dörfern mit hoher drusischer Bevölkerung wie Suweida fanden keine Wahlen statt (21 Sitze blieben somit unbesetzt). Unter diesen Bedingungen ist die Legitimität und demokratische Qualität dieser Wahlen stark zu hinterfragen.

Schlussfolgerung
Der Verfassungsprozess wirft folgende zentrale Fragen auf:

  • Wurden alle ethnischen und religiösen Gruppen repräsentativ eingebunden?
  • Sind Minderheitenrechte, Meinungs- und Versammlungsfreiheit gewährleistet?
  • Existiert ein funktionierendes System von Checks and Balances?
  • Ist die Unabhängigkeit der Justiz gesichert?
  • Gibt es realistische Mechanismen für eine Übergangsgerechtigkeit und Entschädigung?
  • Sind internationale Transparenzmaßnahmen unter UN-Aufsicht vorgesehen?

Leider ist die Antwort auf diese Fragen überwiegend negativ. Die Inklusivität des Prozesses ist fraglich; kurdische Akteure und einige NGOs kritisieren die fehlende Repräsentation.
Die fehlende Gewaltenteilung, die weitreichenden Exekutivbefugnisse und die Dominanz des islamischen Rechts erschweren demokratische Übergänge. Die Verfassungsdeklaration vom 13. März 2025 bietet einen rechtlichen Rahmen, weist aber erhebliche Defizite in Bezug auf Demokratie, Pluralismus, Menschenrechte und Gewaltenteilung auf.

Dscholani behauptete in seiner Rede vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 24. September 2025 (vor einem kleinen Publikum)[7], dass sich die Außenbeziehungen verbessert hätten und im Inland Optimismus vorherrsche. Die Realität widerspricht diesen Darstellungen: Wirtschaftlicher Zusammenbruch, weit verbreitete Armut und Arbeitslosigkeit prägen das Land; Sicherheitslage ist katastrophal, besonders für nicht-sunnitische Gemeinschaften und Minderheiten. Die Darstellung Dscholanis bleibt eine Schaufensterpolitik – echte Syrien-Erfahrungen sind geprägt von Gewalt, Angst und Unsicherheit.

Der Verfassungsprozess und die Wahlen sind weit entfernt von demokratischen, pluralistischen und freien Idealen und legitimieren sich kaum demokratisch. Ein neuer Verfassungsprozess ist notwendig, um eine demokratische Verfassung zu ermöglichen. Erfolgreiche Umsetzung erfordert Sicherheit, Gerechtigkeit, Pluralismus, gesellschaftliche Teilhabe sowie unabhängige und verlässliche internationale Überwachung.

[1] Ich danke Hasan Sivri und Elif Aksu für ihre Beiträge zu diesem Artikel.

[2] „Syrians back freedoms, constitutional process at landmark dialogue“, Reuters, 25. Februar 2025, https://www.reuters.com/world/middle-east/national-dialogue-historic-opportunity-syria-interim-president-says-2025-02-25/ (Zugriff am 21. Oktober 2025).

[3] Vgl. „Syria’s interim leader launches national dialogue on political transition“, Aljazeera, 25. Februar 2025, https://www.aljazeera.com/news/2025/2/25/syrias-interim-leader-launches-national-dialogue-on-political-future (Zugriff am 22. Oktober 2025).

[4] Vgl. „Kurdish-led Syrian group rejects Islamist authorities‘ new constitution framework“, Reuters, 13. März 2025, https://www.reuters.com/world/middle-east/kurdish-led-syrian-group-rejects-islamist-authorities-new-constitution-framework-2025-03-14/ (Zugriff am 21. Oktober 2025);

„Syrian leader signs constitution that puts the country under an Islamist group’s rule for 5 years“, AP News, 13. März 2025, https://apnews.com/article/syria-constitution-assad-alsharaa-4caa2074f20155c2399451d9669e435b (Zugriff am 21. Oktober 2025).

[5] Constitutional Declaration of the Syrian Arab Republic“, constitutionnet.org, https://constitutionnet.org/sites/default/files/2025-03/2025.03.13%20-%20Constitutional%20declaration%20%28English%29.pdf (Zugriff am 21. Oktober 2025).

[6] Vgl. „Syria: Constitutional Declaration Risks Endangering Rights“, Human Rights Watch, 25. März 2025, https://www.hrw.org/news/2025/03/25/syria-constitutional-declaration-risks-endangering-rights (Zugriff am 21. Oktober 2025);

“لماذا أثار الإعلان الدستوري السوري جدلاً حول صلاحيات رئيس المرحلة الانتقالية؟” (Warum die syrische Verfassungsdeklaration über die Befugnisse des Übergangspräsidenten Streit auslöste), BBC Arabic, 16. März 2025, https://www.bbc.com/arabic/articles/czxn7vln0zdo (Zugriff am 21. Oktober 2025).

[7] „Kravatlı çete boş sandalyelere konuştu” (Die Krawattentruppe sprach zu leeren Sitzen), Yeni Özgür Politika, 25. September 2025, https://www.ozgurpolitika.com/haberi-kravatli-cete-bos-sandalyelere-konustu-204928 (Zugriff am 13. Oktober 2025).

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